Erläuterungen:
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) wurde für leistungsschwächere
Schüler erdacht, die nicht imstande sind, nach der Beendigung oder dem
Abbruch
der Schule aufgrund der wirtschaftlichen Lage einen Ausbildungsplatz zu
finden bzw. aufgrund persönlicher Defizite eine Berufsausbildung zu
beginnen.
Die Schüler können
durch das BVJ ihre Berufsschulpflicht erfüllen und gleichzeitig den
vorhandenen Hauptschulabschluss verbessern bzw. durch eine
Zusatzprüfung überhaupt erst einen Hauptschulabschluss erwerben. Im BVJ
wird berufliches Grundwissen in bis zu drei Berufsfeldern vermittelt und
dient
somit auch der beruflichen Orientierung, neben der Erweiterung der
Allgemeinbildung und dem Erwerb von grundlegenden Schlüsselqualifikationen
die zu
einer (verbesserten) Ausbildungsreife führen sollen.
Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und das Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ) bieten die Möglichkeit für Schulabgänger, die keine reguläre
Lehrstelle
gefunden haben, ein staatliches Ausbildungsjahr bzw. berufsvorbereitendes
Jahr auf einer Berufsschule zu absolvieren.
Dabei gilt:
- Für unter 18-jährige ist es Pflicht, ein solches
Jahr erfolgreich zu absolvieren.
- Ab 18 Jahren ist keine Pflicht mehr und kann
jederzeit abgebrochen werden. Die Berufsschulbesuchspflicht erlischt
mit dem 18. Lebensjahr.
Berufsgrundbildungsjahr
Gilt je nach Richtung (z.B. Wirtschaft und Verwaltung =
kaufmännisch) als erstes Ausbildungsjahr dieser Richtung und kann
entsprechend angerechnet
werden. In den meisten alten Bundesländern ist diese Anrechnung durch den
Ausbildungsbetrieb, der einen nach dieser Maßnahme als
Auszubildenden
ausbildet, Pflicht. In allen anderen eine "Kann-Bestimmung". Es
entspricht dem Realschulniveau.