Notarfachangestellte/r

Als Notarfachangestellte/r unterstützen Sie Notarinnen und Notare bei der Vorbereitung und Abwicklung notarieller Urkunden. Sie betreuen Mandantinnen und Mandanten, organisieren Büroabläufe, führen Akten und übernehmen organisatorische sowie kaufmännische Aufgaben im Notarbüro.

Hierbei handelt es sich um eine duale Berufsausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt in einem Notarbüro.

Betriebliche Ausbildungsinhalte

Die betriebliche Ausbildung vermittelt berufliche Handlungskompetenzen in den Bereichen Notariatsgeschäfte, notarielles Berufs- und Verfahrensrecht, Kostenrecht sowie Büro- und Arbeitsorganisation. Ziel ist die Befähigung zur selbstständigen Planung, Durchführung und Kontrolle beruflicher Arbeitsprozesse im Notarbüro, wie beispielsweise 

Immobilien (Kauf, Schenkung, Bestellung von Grundpfandrechten usw.);
Ehe und Familie (Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag usw.);
Erben und Schenken (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung usw.);
Handelsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldungen usw.)

Grundlage der betrieblichen Ausbildung ist die ReNoPat-Ausbildungsverordnung.

In der länderübergreifenden Fachklasse für Notarfachangestellte absolvieren Auszubildende aus Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen den schulischen Teil ihrer Ausbildung im Blockunterricht (12 Wochen pro Jahr).

Schulische Ausbildungsinhalte
Die schulische Ausbildung ergänzt den praktischen Teil durch insgesamt 14 handlungsorientierte Lernfelder. Sie verbindet notarielle Fachinhalte mit organisatorischen und kaufmännischen Kompetenzen und bereitet die Auszubildenden gezielt auf die Anforderungen des Berufsalltags vor.
Ein besonderes Qualitätsmerkmal ist die enge Zusammenarbeit mit der Notarkammer Sachsen-Anhalt und der Ländernotarkasse Leipzig, die praxisnahe Inhalte im Rahmen des Berufsschulunterrichts vermitteln. So profitieren die Auszubildenden auch im schulischen Teil von der Expertise erfahrener Praktikerinnen und Praktiker.
Außerdem erfolgt eine Beschulung in den allgemeinbildenden Unterrichtsfächern Deutsch, Sozialkunde, Sport, Ethik und Englisch.

Wir bilden nach den Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz (KMK) aus.

Ausbildungsvertrag

3 Jahre

Die Prüfungen erfolgen vor der Notarkammer.

Die Zwischenprüfung (i.d. R. im ersten Halbjahr des zweiten Ausbildungsjahres) findet zur Ermittlung des Ausbildungsstandes in schriftlicher Form vor der Notarkammer statt.

Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden in den Bereichen Rechtsanwendung im Notarbereich, Kostenrecht, Geschäftsprozesse, Wirtschafts- und Sozialkunde durchgeführt und durch ein fallbezogenes Fachgespräch ergänzt.

Die Ausbildung wird mit dem staatlich anerkannten Berufsabschluss „Notarfachangestellte/r“ abgeschlossen. 

Des Weiteren kann an der Berufsschule die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (erweiterter Realschulabschluss) erworben werden.

  • Nach erfolgreichem Abschluss bestehen vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten, wie zum geprüften Berufsspezialisten für das Notariat, zum Bachelor Professional im Notariat (früher oft Notarfachwirt).
  • Die Ausbildung bietet eine gute Grundlage für Studiengänge, wie Recht im Notariat (LL.B.).
Beschulungsplan

Ansprechpartner/in: Koordinationsbereich 1 / BGT NO

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