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Aufnahmevoraussetzungen
Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss und:
- Ausbildung mit dem Abschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ /„Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/“Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ oder
- eine andere einschlägige mindestens zweijährige sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische oder pflegerische abgeschlossene vollzeitschulische oder berufliche Ausbildung oder
- eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens 600stündige praktische Tätigkeit oder
- ohne Berufsausbildung mindestens eine vierjährige einschlägige Berufstätigkeit oder
- einen erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Sozialwesen oder
- einen erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und eine einjährige praktische Tätigkeit oder
- die allgemeine Hochschulreife und eine einjährige praktische Tätigkeit
Praktische Tätigkeit
siehe BbS-VO Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, § 15, Abs. 3; 4
erweitertes Führungszeugnis und ein gesundheitliches Zeugnis zur Eignung für den Beruf
Dauer der Ausbildung
3 Jahre (2 Jahre Vollzeitunterricht mit anschließendem einjährigen Berufspraktikum)
Inhalte
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Religion oder Ethik
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Unterricht in den Lernfeldern
- 1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
- 2 Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- 3 Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- 4 Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen Gesellschaft, Religion und Sprache professionell gestalten
- 5 Entwicklungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen Musik, Spiel und Kunst anregen und unterstützen
- 6 Erziehungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen Gesundheit, Bewegung, Natur, Technik und Mathematik fördern und begleiten
- 7 Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten
Berufspraktische Ausbildung
Abschlussprüfungen
Schriftliche Abschlussprüfungen
- 3 Klausurarbeiten
Mündliche Abschlussprüfungen wahlweise
- i.d.R. 2 Prüfungen
Fachpraktische Prüfung
- Komplexaufgabe aus der Fächergruppe angewandte Didaktik und Methodik der sozialpädagogischen Praxis
- Praktikumsbericht
Abschluss
„Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“
Perspektiven für den beruflichen Wirkungskreis
- Tageseinrichtungen für Kinder
- Hilfen zur Erziehung
- Jugend- und Hortarbeit
- Heil- u. Sonderpädagogik
- Sonstige Arbeitsfelder
Ansprechpartner
Frau Brecher
zuständiger Koordinationsbereich: Bereich 4 (Ernährung, Hauswirtschaft und Gesundheit)