Pflegeschule

Die Aufgaben der Pflegeschule sind die Abstimmung des theoretischen und praktischen Unterrichts mit der praktischen Ausbildung sowie die Praxisbegleitung und die Durchführung der Zwischenprüfung und Abschlussprüfungen.

Der Unterricht an der Pflegeschule erfolgt im Block, die Auszubildenden haben im Wechsel mehrere Wochen Schule und dann wieder mehrere Wochen Praxiseinsätze in den verschiedenen Versorgungsbereichen. Die konkreten Zeiten finden sich in den schuljahresbezogenen Beschulungsplänen der Pflegeschule.

An der Pflegeschule kann die generalistische Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ und zum „Pflegefachmann“ absolviert werden. Klicken Sie dazu auf den nachfolgenden Link für nähere Informationen zum Ausbildungsberuf.

An der einjährigen Berufsfachschule in der Fachrichtung Pflegehilfe (vgl. BbS-VO §53ff) kann der Abschluss des/r „Staatlich anerkannten Pflegehelfer/in“ erworben werden, der zum Besuch der generalistischen Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ und zum „Pflegefachmann“ berechtigt.