Folgende Betriebe bilden u. a. bei uns aus:
- Jerichower Land
- Link zum Flyer: „Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r beim JL“
Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung Kommunalverwaltung
Ausbildungsdauer
- 3 Jahre
Das Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. (SIKOSA) in Magdeburg führt einen Teil der theoretischen Ausbildung als dienstbegleitende Unterweisung für die Auszubildenden der Fachrichtung Kommunalverwaltung durch.
Form der Ausbildung
- Teilzeitbeschulung
- Blockbeschulung nach RdErl. des MB vom 27.2.2017 – 22-81033
Ausbildungsinhalte
Die Auszubildenden werden im Ausbildungsbetrieb in folgenden Bereichen ausgebildet:
- Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
- Berufsbildung
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
- Kommunikation und Kooperation
- Informations- und Kommunikationssysteme
- Haushaltswesen
- Umweltschutz
- Beschaffung
- Personalwesen
In der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Stundenplan:
- Die eigene Berufsausbildung mitgestalten
- Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen
- Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
- Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen
- Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten
- Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen
- Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren
- Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten
- Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen
- Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen
- Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
- Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
- Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
- Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Zwischenprüfung
Gemäß § 48 BBiG erfolgt in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung
Abschlussprüfung
Gemäß § 37 BBiG wird in dem o. g. staatlich anerkannten Ausbildungsberuf eine Abschlussprüfung durchgeführt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Den Auszubildenden zur/m Verwaltungsfachangestellten werden in der Regel im Ausbildungsbetrieb berufliche Weiterentwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten geboten. Die Arbeitgeber sind an einer Weiterbeschäftigung interessiert. Durch Leistungsorientierung und soziales Engagement erhöhen sich diese Chancen.
zuständiger Koordinationsbereich: Bereich 1 (Wirtschaft und Verwaltung)