Verwaltungsfachangestellte/r

Folgende Betriebe bilden u. a. bei uns aus – klicken Sie auf die Logos, um zu den unternehmensinternen Informationen zu gelangen:

Link zum Flyer: „Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r beim JL“

Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung Kommunalverwaltung

Ausbildungsdauer  

  • 3 Jahre

Das Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. (SIKOSA) in Magdeburg führt einen Teil der theoretischen Ausbildung als dienstbegleitende Unterweisung für die Auszubildenden der Fachrichtung Kommunalverwaltung durch.

Form der Ausbildung

  • Teilzeitbeschulung
  • Blockbeschulung nach RdErl. des MB vom 27.2.2017 – 22-81033

Ausbildungsinhalte

Die Auszubildenden werden im Ausbildungsbetrieb in folgenden Bereichen ausgebildet:

  • Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsbildung
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
  • Kommunikation und Kooperation
  • Informations- und Kommunikationssysteme
  • Haushaltswesen
  • Umweltschutz
  • Beschaffung
  • Personalwesen

In der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Stundenplan:

  • Die eigene Berufsausbildung mitgestalten
  • Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen
  • Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
  • Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen
  • Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten
  • Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen
  • Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren
  • Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten
  • Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen
  • Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen
  • Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
  • Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
  • Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
  • Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

Zwischenprüfung

Gemäß § 48 BBiG erfolgt in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung

Abschlussprüfung

Gemäß § 37 BBiG wird in dem o. g. staatlich anerkannten Ausbildungsberuf eine Abschlussprüfung durchgeführt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Den Auszubildenden zur/m Verwaltungsfachangestellten werden in der Regel im Ausbildungsbetrieb berufliche Weiterentwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten geboten. Die Arbeitgeber sind an einer Weiterbeschäftigung interessiert. Durch Leistungsorientierung und soziales Engagement erhöhen sich diese Chancen.

zuständiger Koordinationsbereich: Bereich 1 (Wirtschaft und Verwaltung)