Staatlich anerkannte/r Pflegehelfer/in

Zugangsvoraussetzungen: Bewerben kann sich …

  • wer das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • körperlich, geistig und persönlich für den angestrebten Beruf geeignet ist,
  • den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist
  • und gesundheitlich für den Beruf geeignet ist

Dauer der Ausbildung

  • 1 Jahr

Art der Ausbildung

  • Blockunterricht und Tagesbeschulung
  • Schul- und Praxisphasen wechseln sich ab (siehe Beschulungsplan PH)
  • 700 theoretische Unterrichtsstunden und 850 Praktikumsstunden in den Einrichtungen der stationären Langzeit- und Akutpflege und der ambulanten Pflege

Inhalte der Ausbildung

Die vielseitigen Aufgaben von Pflegehelfer/-innen bestehen aus pflegerischen und sozialen Hilfen für pflegebedürftigen Menschen. Dem pflegebedürftigen Menschen soll eine ganzheitliche Hilfe angeboten werden, die aus der fachlich richtigen und angemessenen Beratung, Betreuung und Pflege besteht. Pflegehelfer/-innen übernehmen dabei pflegerische Aufgaben und helfen Menschen aller Altersgruppen, ihren Alltag zu bewältigen. Dabei arbeiten sie eng mit Pflegefachkräften zusammen.

Prüfungen

Die Ausbildung endet – entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen – mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung: 

Staatlich anerkannte/r Pflegehelfer/in

Perspektiven

  • 3jährige Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann

Ansprechpartner

Hier geht es zum Anmeldeformular.